Dipl.-Ing. FH Claus Leckel Immobilien
Immobilien-Projektentwicklung
Die Projektentwicklung besteht aus der Summe aller Untersuchungen, unternehmerischen Entscheidungen, Planungen und anderen bauvorbereitenden Maßnahmen, die erforderlich oder zweckmäßig sind, um eines oder mehrere Grundstücke zu überbauen oder eine sonstige Nutzung vorzubereiten. Dazu gehört die Absicherung der baulichen und sonstigen Nutzung im wirtschaftlichen Bereich.
Wir beschränken uns bei der Projektentwicklung auf die Suche nach geeigneten Grundstücken und deren Beplanung im Rahmen des geltenden Baurechts auf
● bisher nicht bebaute Flächen
● auf ehemals gemischt genutzte Flächen mit Wohnbebauung und landwirtschaftlich genutzten Gebäuden, z.B. Scheunen, Schuppen für Maschinen/Fahrzeuge sowie Gewächshäuser von Gärtnereien
● Gewerbe- und Industriebrachen. Häufig ist eine Dekontaminierung des Untergrunds erforderlich. Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe zählen zu den am meisten vorkommenden Toxinen und stammen oft von früher betriebenen Tankstellen und Kfz-Betrieben. Die Bandbreite an Schadstoffen ist groß.
Eine Bodenuntersuchung durch Probebohrungen liefert entsprechenden Aufschluss. Rechtsgrundlage zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten ist in Deutschland im Wesentlichen das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Die von uns erworbenen Grundstücke werden, nach der von uns durchgeführten Umwandlung, ausschließlich mit unseren eigenen Haustypen bebaut.
Beispiel 1
Rückbau von ehemaligen Gewerbe- oder Industriebrachen in Naturflächen, oder wegen dem Mangel an Wohnungen und Häusern, Umwandlung in Wohnbau-flächen / Bauplätze. Häufig teure Dekontaminierung des Erdreichs erforderlich,
z. B. wegen Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK oder PAH).
Erschließung auf privater Basis: Zufahrts- und Fußwege mit Gehwegen, Regen-wasser- und Schmutzwasser-Kanalisation, Straßenbeleuchtung, Strom, Wasser, Telekommunikation und einiges mehr.
Beispiel 2
Privates, zu erschließendes Baugelände in den USA mit 38.240 m² Fläche zur Aufteilung in baureife, zu vermessende Grundstücksparzellen mit Anlegen von Grundbüchern für jedes einzelne Flurstück.
Nach Abzug von Gemeinschaftsflächen wie z.B. Straße, Zufahrtswege, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Trafostation zur Umspannung von Mittel- in Nieder-spannung, verbleiben ca. 30.000 m² Fläche zum Aufteilen in Baugrundstücke.
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